Honorar
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die anwaltliche Vergütung wird in der Regel nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Für diese Abrechnungsweise ist häufig der Gegenstandswert der Auseinandersetzung maßgebend.
Stundensatz bzw. Pauschalbetrag
Alternativ ist auch eine Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschalbetrag möglich.
Hierfür wird Ihre Angelegenheit ganz individuell zur Grundlage genommen und erfordert daher
das persönliche Gespräch.
Rechtsschutzversicherung
Die Beratung
wird fast in allen Angelegenheiten von der Rechtsschutzversicherung gezahlt, z.B. bei Reise- oder Vertragssachen, auch in Familiensachen.
Teils haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt vereinbart. Die genauen Konditionen lesen Sie in Ihrer Police.
Gerne können wir das auch gemeinsam im Erstberatungsgespräch klären. Bringen Sie dazu bitte den Versicherungsvertrag mit.
Hinweis: In familienrechtlichen Angelegenheiten zahlen Rechtsschutzversicherungen i.d.R. weder bei außergerichtlichen noch gerichtlichen Auseinandersetzungen,
Ausnahme ist die Erstberatung.
Soweit dies für Ihre Versicherung zutrifft, Sie aber ergänzenden Bedarf haben, kann Beratungshilfe beantragt werden.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt werden.
Beratungshilfe / Prozeßkostenhilfe
Die Beratungshilfe ist für außergerichtliche Tätigkeiten wie z.B. Beratungen oder das Aufsetzen von Schriftstücken durch einen Anwalt
gedacht. Hierfür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, der im Amtsgericht Bochum in der Rechtsantragsstelle ausgestellt wird.
Zusätzlich müssen Sie beim Anwalt einmalig (zur Zeit) 15,- € selbst bezahlen.
Prozeßkostenhilfe ist eine Unterstützung für gerichtliche Auseinandersetzungen.
Soweit Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich
mit mir in Verbindung setzen . |